Diskriminierung ist die Benachteiligung, Ausgrenzung oder Demütigung von Menschen aufgrund von deren Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder aufgrund der Annahme, dass sie zu dieser Gruppe gehören.
Hier sind einige Beispiele
- Menschen wird der Zugang zu bestimmten Orten wie Discos, Fitnessstudios oder Jobpositionen nicht gewährt
- persönliche Beleidigungen
- Boykottierung von Gütern bestimmter Gruppen
- ausgrenzende, stereotypisierende Bilder in den Medien oder im Rahmen der Bildung
- Die Interessen einer bestimmten Gruppe bekommen kein Ohr in der Politik bzw. Menschen aus der eigenen Gruppe sind in der Politik nicht vertreten
Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen von Diskriminierung:
- strukturelle staatliche Diskriminierung
– durch Gesetze und Verordnungen
- institutionelle staatliche Diskriminierung im Alltag
– z.B. bei Behördengängen
- nichtstaatliche institutionelle Diskriminierung:
– auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt
- Zugang von Diensten und Gütern
- Alltagsrassismus
– in der Interaktion mit Individuen
– von informell und formell organisierten Gruppen in der Zivilgesellschaft
- kulturelle Diskriminierung
– z.B. in den Medien, Büchern
- rassistische Übergriffe und Überfälle
Othering nach Gayatri Chakravorty Spivak
Wenn wir von Diskriminierung sprechen gilt es auch immer sogenannte Macht-, Normierung- und Otheringprozesse mitzudenken.
Otheringprozesse sind Prozesse, bei denen Menschen als „Anders“ gesehen werden bzw. als „die Anderen“ kategorisiert werden..
Oft wird hier in ein WIR und ein SIE unterschieden.
DasWIR wird als NORM konstruiert und das SIE als ANDERS bzw. FREMD.
Menschen werden zu Kategorien zugeordnet, die angeblich klar voneinander zu trennen sind. Dem SIE werden dann noch mehr Vorurteile hinzugefügt und diese Kategorien begründen dann den (gesellschaftlichen) Ausschluss.
Bei Normierungsprozessen werden Merkmale, die zum „Eigenen“ gerechnet werden als „das Normale“ kategorisiert. Alles, was als nicht „normal“ gesehen wird, wird als schlechter gesehen.
Das bereits erwähnte WIR ist dann dieNORM und hat dadurch „verdiente“ PRIVILEGIEN im Gegensatz zu den ANDEREN oder den FREMDEN.
DISKRIMINIERUNG FUNKTIONIERT NUR DURCH MACHTASYMMETRIEN
Menschen müssen in einer gesellschaftlich anerkannten Position in Bezug auf ein bestimmtes Merkmal sein, um eine Diskriminierung gegenüber anderen Menschen durchzusetzen.
DISKRIMINIERUNGSMERKMALE
Wenn wir von Diskriminierung sprechen, geht es nicht um schlechtere Behandlung generell, sondern auf der Basis von gesellschaftliche Merkmalen, die in der Geschichte sehr lange als eine Rechtfertigung zur schlechteren Behandlung akzeptiert wurden und deshalb die Zeit hatten, sich in unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft (siehe unterschiedliche Erscheinungsformen oben) etablieren zu können. Einige dieser Merkmale sind:
Diskriminierungsformen können z.B. sein:
Intersektionalität
Hier sind nur einige Diskriminierungsformen erwähnt. Überschneiden sich diese Diskriminierungsformen in Erfahrung einer Person sprechen wir von Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität.
Welche Folgen hat Diskriminierung für die Gesellschaft und für Personen, die diese erfahren?
Diskriminierung kann für Menschen, die diese erfahren, zu schwerwiegenden Folgen führen. Ebenso stört sie das gemeinsame Miteinander, egal ob im Alltag oder in der Arbeitswelt.
Schlaflosigkeit
Migräne
Magenschmerzen
Arbeitsunfähigkeit
Konzentrationsschwierigkeiten
Verlust des Selbstvertrauens
Gefühl der Minderwertigkeit
Angstzustände
Beziehungsschwierigkeiten
Panikattacken
Schlafstörungen
Depression
Ärger
Aggression
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
WIE WIRD DISKRIMINIERUNG NACH DEM ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ DEFINIERT?
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland gibt es eine bestimmte Definition von Diskriminierung, die nicht ausschöpfend ist, aber die für bestimmte Gruppen Schutz vor Benachteiligung bieten soll. Es handelt sich im AGG vor allem um Schutz im privatwirtschaftlichen Bereich. Diskriminierung in Interaktion mit staatlichen Institutionen kann nur dann Mithilfe des AGGs bestraft werden, wenn es um Diskriminierung beim Verhältnis Arbeitnehmende-Arbeitgebende handelt. Es wird angenommen, dass andere Gesetze wie das Sozialgesetzbuch, Polizeigesetze, Landesgesetze, Schulgesetze und Hochschulgesetze die Bürger_innen vor der staatlicher Diskriminierung schon ausreichend schützt.
Nach dem AGG wird Diskriminierung so definiert:
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie Hautfarbe und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Diskriminiert wird durch Äußerungen, Handlungen, Regelungen und institutionelle Strukturen.
Benachteiligung entsteht durch Ungleichbehandlung und durch Gleichbehandlung ohne die Berücksichtigung unterschiedlicher Voraussetzungen für gleichberechtigte Effekte von Regelungen oder Handlungen (z.B. Frauen werden eher davon betroffen, wenn eine Firma nur die Teilzeitarbeitende entlässt).
Wie kann ich mich wehren, wenn ich Diskriminierung erfahre?
Einige Ideen..
- Ein Gedächtnisprotokoll schreiben zur Situation (wichtige Fragen: Wer?, Was?, Wann?, Wo?, Wer war noch dabei?)
- Wer hat es noch bemerkt oder gesehen? Sich an Personen wenden, die Diskriminierung auch bemerkt haben
- Wenn möglich anzeigen und registrieren lassen ( der Polizei, der Personalstelle, den Registerstellen etc.)
- Sich beraten lassen und in Austausch gehen
- die Diskriminierungssituation versuchen zu identifizieren und zu formulieren
- zum Thema lesen, sich weiter bilden und vielleicht auch aktiv gegen Diskriminierung engagieren
Viele unabhängige Beratungsstellen bieten Antidiskriminierungsberatungen und Räume (Saferspaces) zum Austausch an.
Der Inhalt dieses Lernfeldes wurde vom BDB e.V - Bund für Anti-Diskriminierungs- und Bildungsarbeit erarbeitet
Seit 24 Jahren gegen Diskriminierung!
BDB e.V. hat sich seit 1996 zum Ziel gesetzt, die Ausgrenzung und Diskriminierung von sog. „Minderheiten“ in der Gesellschaft zu überwinden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Arbeit gegen Rassismus / ethnische Diskriminierung. Wir möchten ein Bewusstsein und eine Sensibilisierung für die Themen Diskriminierung und Rassismus in der Gesellschaft fördern und an verschiedenen Stellen für ein gleichberechtigtes Miteinander eintreten. Wir wollen Betroffene begleiten und sie darin unterstützen sich stärker in der Gesellschaft zu beteiligen.
Wir sehen unsere Arbeit für einen gerechtes und respektvolles Miteinander als ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben und zur Entwicklung einer lebendigen und bereicherten Gesellschaft. Wir arbeiten in Reaktion auf konkrete Diskriminierungsfälle, aber ebenso schwerpunktmäßig präventiv um Rassismus und andere Formen von Diskriminierung zu verhindern, z.B. durch Sensibilisierung sowie Forderungen nach mehr Gerechtigkeit bei der Gesetzgebung und in institutionellen Strukturen.
Unsere Arbeitsschwerpunkte sind Antidiskriminierungsberatung, Trainings und Workshops, sowie Netzwerk- und Lobbyarbeit. Unser Anspruch ist es die unterschiedlichen Arbeitsbereiche miteinander abzustimmen, damit Lerneffekte und Synergien entstehen. Wir richten unseren Blick nicht nur auf die individuelle, sondern ebenso auf die politische und institutionelle Ebene der Diskriminierung.
Dieses Lernfeld wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung von:
Für die Inhalte der Publikationen ist allein die bezuschusste Institution verantwortlich.
Die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wieder.
Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich.
Gefördert von der Stiftung Nord-Süd-Brücken mit finanzieller Unterstützung des BMZ.


